Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedinungen (AGB)

Version (V03.062023)

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, somit auch solche, welche über unseren Online-Shop abgeschlossen werden.
  2. DEMKE Electronic GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung unserer AGB, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  5. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. auf der Website, in Angeboten und sonstigen allgemeinen Dokumenten sind nach bestem Wissen erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle unsere Dokumente, Zeichnungen und anderen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an diesen Unterlagen behalten wir uns vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


Angebote

  1. Unsere Angebote, auch für die im Online-Shop angebotenen Artikel, sind unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich mit unserer Auftragsbestätigung bestätigen.
  2. Der Erhalt der automatisch generierten Bestelleingangsbestätigung bei Käufen im Online-Shop ist keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Online-Shop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.


Versand, Gefahrenübergang

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware dem Käufer auf dem Postweg zugestellt.
  2. Mangels anderslautender Vereinbarungen erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Die Sendung ist von uns gegen Bruch-, Transport- und/oder Feuerschäden versichert.
  3. Die Gefahr geht - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und exklusive Mehrwertsteuer, allfälligen weiteren Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben. Auf alle Aufträge werden anteilige Versandkosten, die Porto/Lieferkosten, Verpackung und Versicherung beinhalten, berechnet.
  2. Unsere Preise basieren auf dem Schweizer Franken. Bei starken Wechselkursschwankungen behalten wir uns vor, auf vereinbarte Preise in anderen Währungen einen Währungszuschlag zu erheben.
  3. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen bleiben uns bei erheblichen Änderungen der maßgebenden Rechnungsgrundlage jederzeit vorbehalten.


Zahlungsbedingungen

  1. Grundsätzlich gilt für Neukunden: Ware gegen Vorauskasse. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Im Online-Shop wird der Zahlungsvorgang über PayPal abgewickelt.
  3. Wird die Zahlungsfrist überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt, auch ohne Mahnung, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Grundsätzlich sind Mahnungen Gebührenpflichtig. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit ernsthaft in Frage stellen, werden alle noch offenen sofort fällig. Ausstehende Lieferungen werden in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung ausgeführt. Uns eventuell zustehende, weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  4. Dokumente und Rechnungen werden per E-Mail versandt. Auf Wunsch des Kunden werden die Dokumente gegen eine Gebühr von CHF 5.00 (innerhalb der Schweiz) und CHF 10.00 (ausserhalb der Schweiz) per Post zugestellt.


Lieferfristen, Lieferung

  1. Waren sind bei Empfang auf Lieferschäden und Vollständigkeit zu prüfen. Festgestellte Transportschäden sind zu dokumentieren (inkl. Fotos) und uns umgehend schriftlich zu melden (siehe auch Beanstandungen und Mängelrügen).
  2. Es gilt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist gemäss unserer Auftragsbestätigung. Sind bei Vertragsabschluss und Vereinbarung des Liefertermins noch nicht alle Einzelheiten der vertraglichen Leistungsverpflichtungen, insbesondere noch nicht alle technischen Details geklärt, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt um die Zeit, die bis zur endgültigen Klärung vergangen ist. Bei provisorisch genannten unverbindlichen Lieferterminen auf der Auftragsbestätigung, ist der effektive Liefertermin noch nicht bekannt und wird nachträglich mitgeteilt.
  3. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel, die trotz der vernünftigerweise von uns zu erwartenden und wirtschaftlich zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten.
  4. Vertraglich nicht vereinbarte Teil-Lieferungen werden von uns auf nachträglichen Wunsch des Kunden mit seiner Pflicht zur Zahlung der Versandkosten vorgenommen. Wir sind zu Teil-Lieferungen, die nicht vertraglich vereinbart waren, nur verpflichtet, wenn jede einzelne einen Viertel des Wertes des Gesamtauftrages nicht unterschreitet. Sollten wir ausserplanmässige Teil-Lieferungen leisten, ändert sich hierdurch die für den Gesamtauftrag vereinbarte Lieferfrist nicht.
  5. Rahmenaufträge begründen eine Abnahmepflicht bezüglich aller Leistungen des Gesamtauftrages innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der ersten vertraglichen Lieferung. Falls die vereinbarten Leistungen nicht vollständig abgenommen werden, verliert der Kunde, den ihm aufgrund der Bestellmenge gewährten Preisvorteil. Für die Preisbestimmung ist, die tatsächliche Abnahmemenge maßgebend und allfällige Differenzen werden dem Kunden nachbelastet.
  6. Aufträge für Spezialprodukte oder nicht lagergängige Produkte sind bereits bei der Bestellung hinsichtlich der Termine der Einzelleistungen verbindlich abzustimmen.
  7. Bei Lieferverzug darf der Käufer uns vorerst nur eine angemessene Nachfrist zur Übergabe des Kaufobjekts setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder auf die Leistung verzichten. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Verzug – insbesondere auch bei Rücktritt oder Leistungsverzicht - sowie Verzugszinsen schulden wir nur, wenn wir den Verzug absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Soweit eine Verzugsentschädigung nicht ausgeschlossen werden kann, beträgt diese maximal für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, jedoch höchstens insgesamt 5% des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann.
  8. Auch bei der durch uns verschuldeten nachträglichen Unmöglichkeit haften wir für einen Schaden nur, soweit die Unmöglichkeit durch unser vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln erfolgt ist.


Beanstandungen und Mängelrügen

  1. Mangelhafte oder defekte Waren innerhalb der Gewährleistungsfrist müssen vor dem Rückversand schriftlich angemeldet werden. Liegt ein nicht durch uns
    verschuldeter Defekt vor, behalten wir uns die Weiterverrechnung der Kosten vor.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, Waren, die uns ohne vorgängige Mitteilung zur Reparatur zugestellt werden, nach eigenem Ermessen umgehend und ohne
    Bearbeitung auf Kosten des Zustellers zu retournieren.
  3. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang,
    schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung als genehmigt.
  4. Wir akzeptieren Warenrücksendungen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Kundenspezifisch hergestellte Teile sind von einer Warenrücknahme
    grundsätzlich ausgeschlossen. Warenrücksendungen ohne Zustimmung werden auf Kosten des Käufers zzgl. Bearbeitungsgebühr an diesen zurückgesandt.


Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig wegbedingt. Soweit eine Wegbedingung nicht möglich ist, haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  2. Wir haften in keinem Fall für Schäden, die als Folge des mangelhaften Produktes beim Käufer oder bei Dritten eintreten (Mangelfolgeschäden), wie
    Produktionsausfälle, entgangener Gewinn, etc.
  3. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften oder wenn die Sache körperliche oder rechtliche Mängel hat, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum
    vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, haften wir nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 197 Abs. 1 OR). Mängel sind
    uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Maßgebend für das Vorliegen eines Sachmangels ist der Gefahrenübergang. Insbesondere wird deshalb keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem
    Gefahrenübergang an der Ware infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten
    seitens des Käufers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter entstehen. Ebenso wird eine Gewährleistung ausgeschlossen für ordentliche
    Abnützungserscheinungen (z.B. Gebrauch der Ware, Wiederverwendung, Wetterbedingungen, Luftverschmutzung oder unzulässige elektromagnetische
    Einwirkungen), Mängel infolge ungenügender Unterhaltspflege, Missachtung der Betriebsanleitung, Überbelastung, Tests, Verwendung ungeeigneter Materialien,
    Einfluss von Chemikalien oder elektrolytische Reaktion oder infolge anderer Gründe, auf die der Lieferant keinen Einfluss haben kann.
  5. Generell beträgt unsere Gewährleistungspflicht 24 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistungspflicht entfällt jedoch, wenn die Geräte durch den Kunden oder
    Dritte äusserlich verändert worden sind. Das Anbringen eines anderen Labels gilt als äusserliche Veränderung. Der Käufer gewährt uns das Recht, nach eigenem
    Ermessen die mangelhafte Ware nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Nur wenn wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innert einer vom
    Käufer angesetzten angemessenen Frist nicht vornehmen, ist der Käufer berechtigt, Wandelung oder Herabsetzung zu verlangen.
  6. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich
    nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich schriftlich von
    uns bejaht wurde. Der Käufer ist in jedem Fall selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im Einzelnen
    zu überprüfen.
  7. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen
    schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen
    nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


Allgemeine Haftung

  1. Auch für allfällige weitere Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung soweit gesetzlich zulässig wegbeding und wo eine
    Wegbedingung nicht zulässig ist, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies betrifft insbesondere die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, das
    Verschulden bei Vertragsschluss oder Schaden aus unerlaubter Handlung. Auf keinen Fall ist der Besteller oder Käufer berechtigt, im Hinblick auf Folgeschäden
    aus Produktions-, Verwendungs-, Bestellungs- oder Gewinnverlust und anderer direkte oder indirekte Folgeschäden, Schadensersatz von uns zu fordern.
  2. In allen Fällen, in denen die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen,
    bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns gelieferten Produkts, auf das sich die
    Schadensersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren.


Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren, auch aus bereits bezahlten Rechnungen stammenden Waren, behalten wir uns bis zur Zahlung des
    Kaufpreises aller von uns gelieferter Waren und bis zur vollen Regulierung aller unserer sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten vor.
  2. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
    Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter, hat der Käufer uns unverzüglich
    zu benachrichtigen.
  3. Solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt hat, ist er seinerseits verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt bei Weiterveräußerung an den Käufer
    zu überbinden oder so dies nicht möglich ist, selbst einen Eigentumsvorbehalt vorzunehmen.
  4. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass damit von unserem
    Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
  5. Die zukünftigen Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die
    Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt und unabhängig davon, ob
    der Käufer sich das Eigentum bei Weiterveräußerung vorbehalten hat. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung
    oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder bei Veräußerung zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren umfasst die Abtretung der
    Forderung die Höhe des Wertes unserer Rechnung über diese Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen,
    wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind berechtigt, unser Vorbehaltseigentum und die Forderungsabtretung
    dem Vertragspartner des Käufers anzuzeigen, wenn der Käufer uns gegenüber länger als vier Wochen seit der ersten Zahlungserinnerung mit seiner Zahlung im
    Rückstand ist.
  6. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheit, einschließlich der im Voraus abgetretenen Forderungen, die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als
    20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Vertragssprache, Sonstiges

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz (Wil SG, CH). Zuständig für alle Streitigkeiten sind die Schweizer Gerichte – soweit kein anderes Gericht
    zwingend vorgesehen ist, dasjenige an unserem Sitz.
  2. Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem materiellen Recht. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtübereinkommen vom 01. Juli 1964 und das UN-Kaufrecht gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.
  3. Die deutsche Sprache gilt als Vertragssprache vereinbart.